Wie komme ich an mein Geld?
Aktionswoche Schuldnerberatung: Pfändungsschutzkonto und Kontopfändung
Eine Kontopfändung kann Menschen in große Schwierigkeiten bringen. Viele Ratsuchende wenden sich erst dann an eine Schuldnerberatungsstelle, wenn ihr Konto bereits gesperrt ist. Auch in den Schuldnerberatungsstellen der Diakonie Erzgebirge zeigt sich: Finanzielle Not kann sehr schnell existenziell werden.
Im vergangenen Jahr suchten über 1.200 Menschen aus dem Erzgebirge die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie auf. Häufig sind es belastende Lebensereignisse wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder ein dauerhaft niedriges Einkommen, die zu finanziellen Problemen führen. Auch fehlende finanzielle Orientierung, Kleinstkredite oder „Buy now, pay later“-Angebote können Schulden begünstigen.
Gerade bei einer Kontopfändung ist schnelle und fachkundige Unterstützung wichtig. Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt einen gesetzlich festgelegten Freibetrag auf dem Konto. Dieser Betrag dient dazu, den Lebensunterhalt weiterhin sichern zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschützte Betrag erhöht werden, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten für Kinder oder beim Bezug von Pflegegeld.
Unsere Schuldnerberatungsstellen bieten ab sofort die Möglichkeit, eine Bescheinigung über erhöhte Pfändungsfreibeträge online zu beantragen. Über dienen Link gelangen Sie direkt zur Online-Beantragung: https://konbeo.nrw/
Deutschlandweit kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen – mit steigender Tendenz. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen und die eigenen Rechte zu kennen.
Im Rahmen der landesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung bieten unsere Schuldnerberatungsstellen Aue-Bad Schlema, Annaberg-Buchholz und Stollberg am 16. Juni 2026 von 13:00 bis 18:00 Uhr eine kostenfreie Telefonsprechstunde zum Thema Pfändungsschutzkonto an.
Sie erreichen die Beratung unter:
T 037296 929 824
T 03733 1434 122
Für eine persönliche Einzelberatung bei akuten Geldproblemen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.
Schützen Sie Ihr Geld bei einer Kontopfändung – Beratung und Unterstützung finden Sie in unseren Schuldnerberatungsstellen.
P-Konto-Bescheinigung online
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Über das Projekt KonBeO der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. können Sie diese unkompliziert online anfordern.
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