Meldestelle für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Menschen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in ihren Arbeitsplätzen oder Organisationen aufdecken. Es ermutigt Personen, auch bekannt als Whistleblower (Hinweisgeber), ihre Bedenken zu melden, ohne Angst vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen. Das Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber rechtliche Unterstützung erhalten, wenn sie Informationen über Missstände wie Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung oder Verletzungen von Gesetzen melden. Es trägt dazu bei, dass solche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können, um eine bessere Arbeitsumgebung und faire Praktiken zu fördern.
Über folgende Meldekanäle können Sie Ihre Beschwerde einreichen:
Per Mail:
Per Telefon:
Alle Angaben sind freiwillig. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde genutzt (siehe Datenschutzbestimmungen der Diakonie Erzgebirge). Sie können uns auch eine Rückmeldung geben oder eine Beschwerde einreichen, ohne Ihre Kontaktdaten anzugeben. Allerdings können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Rückmeldung geben.