Angebote
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
In unseren Einrichtungen besteht die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder unterstützt einen pflegebedürftigen Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt. Die Anspruchsberechtigung auf Kurzzeit- und gegebenenfalls Verhinderungspflege ist im Vorfeld der Heimaufnahme individuell mit der Pflegekasse zu klären. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, sowie die Kosten für die soziale Betreuung und Leistung der medizinischen Behandlungspflege im Rahmen der jeweils aktuell geltenden Gesetzmäßigkeiten.
Falls der Anspruch auf Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, kann gegebenenfalls Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dies erfordert die individuelle Prüfung der Anspruchsberechtigung für diese Leistungsart und die Erklärung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse im Vorfeld der Heimaufnahme.
Vereinbaren Sie mit der Heim- oder Pflegedienstleitung einen Termin. Wir nehmen uns gern Zeit für ein persönliches Gespräch und einen begleiteten Rundgang.