Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Menschen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in ihren Arbeitsplätzen oder Organisationen aufdecken. Es ermutigt Personen, auch bekannt als Whistleblower (Hinweisgeber), ihre Bedenken zu melden, ohne Angst vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen. Das Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber rechtliche Unterstützung erhalten, wenn sie Informationen über Missstände wie Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung oder Verletzungen von Gesetzen melden. Es trägt dazu bei, dass solche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können, um eine bessere Arbeitsumgebung und faire Praktiken zu fördern.
Nachfolgend können Sie einen Missstand melden. Dies kann anonym erfolgen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und können nicht nachverfolgt werden.
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