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Kontakt - und
Anlaufstelle
Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe ist eine besondere Form von anerkannten Angeboten zur Alltagsunterstützung für Menschen jeden Alters mit einem anerkanntem Pflegegrad. Die Nachbarschaftshilfe ist eine Form des bürgerlichen Engagements.
Nachbarschaftshelfer sind Personen, die selbstorientiert tätig sind und Pflegebedürftige stundenweise betreuen und deren Angehörige entlasten.
Das der größte Teil der Pflegebedürftigen in den „eigenen vier Wänden“ versorgt und gepflegt wird entspricht sowohl der Ausrichtung der Pflegepolitik als auch den Wünschen der Betroffenen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass dieser Anspruch in zunehmendem Maße weder durch die vorhandenen professionellen Anbieter noch durch pflegende Angehörige allein abgedeckt werden kann. Wir als Kontakt- und Anlaufstelle für Nachbarschaftshilfe freuen uns auf diesem Weg Ihnen unsere Unterstützung anbieten zu können.
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Entlastung, Unterstützung und Koordination in „schwierigen Zeiten“ für Pflegebedürftige und deren Angehörigen
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Nachbarschaftshelfer gewinnen, halten und an Pflegebedürftige und deren Angehörige vermitteln
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Anlaufstelle für Nachbarschaftshilfe
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individuelle Beratung zur Nachbarschaftshilfe
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Vermittlung von Nachbarschaftshelfer an nachfragende Personen
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regelmäßiger Erfahrungsaustausch für aktive Nachbarschaftshelfer
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Einzelberatung bei Problemlagen
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fachliche Beratung und Begleitung für zukünftige und aktive Nachbarschaftshelfer
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Planung und Durchführung regelmäßiger Nachbarschaftshelfer-Kurse mit unserem Kooperationspartner
Wer kann Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen?
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Personen jeden Alters mit einem Pflegegrad (1-5), deren Wohnsitz sich im Freistaat Sachsen befindet
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Personen, die in der eigenen Häuslichkeit leben
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Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit Pflegebedürftigem verwandt (bis 2. Grades) bzw. verschwägert sein
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Nachbarschaftshelfer dürfen keine eingetragene Pflegeperson bei der zu betreuenden Person sein
Informationen zur Abrechnung der Leistungen:
- Pflegebedürftigen steht ab Pflegegrad 1 jeden Monat der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € zur Verfügung.
- Ab Pflegegrad 2 können im Rahmen einer Kombinationsleistung zusätzlich noch bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
- Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular der Pflegekassen. Dieses wird von der Nachbarschaftshilfe und der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und an die Pflegekasse der Pflegebedürftigen gesendet.
- Die Pflegebedürftigen gehen in Vorleistung und bezahlen die Nachbarschaftshilfe.
- Die Auszahlung des Entlastungsbetrages erfolgt als Rückerstattung an den Pflegebedürftigen.
Sprechzeiten
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Kontakt

Grit Suhr
Leitung
Förderung

Kooperationen
- Pflegekoordinationsstelle Erzgebirgskreis
- Fachservicestelle Sachsen mit den aktuellen Kontaktdaten und Ansprechpartnern
- Alle relevanten aktuellen Informationen und Dokumente zur Nachbarschaftshilfe
- Schulungsanbieter von Nachbarschaftshilfe und Pflegekursen Sozialstation Aue-Land
- Quartiersmanagement Soziales Quartier Lößnitz-Neustadt
- Wohlfahrtsverbände
- Verein Miteinander e. V.
- Pflegekasse Nachbarschaftshilfe Sachsen