Für einen gelingenden Geldhaushalt und den Kontakt bei entstehenden Schwierigkeiten stellen wir hier gern folgende Unterlagen zur eigenen Verwendung bereit:
Tipps, was man mit den Dokumenten tun kann (Nutzen um Schulden zu vermeiden, zu minimieren, Übersicht zu gewinnen, …
Leere Dokumentenvorlagen zum selbstausfüllen + Erklärung dieser
→ Kostenlose Schufaauskunft = wählen Sie „Datenkopie“ → Hinweis: Zur umfangreichen, kostenpflichtigen Schufaauskunft gibt es eine kostenlose Alternative: eine Datenkopie zu Ihren gespeicherten Daten erhalten Sie als solches Dokument auch kostenlos sehr vereinfacht
Insolvenzverfahren Seit dem 01.10.2020 gilt die 3-jährige Wohlverhaltensphase ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Es sind Verpflichtungen, sogenannte Obliegenheiten, wie Erwerbsobliegenheit, Abgabe pfändbarer Einkommensanteile und Vermögenseinsatz zu erfüllen.
Verbraucherinsolvenz:
Für den Zugang ins Insolvenzverfahren ist immer ein persönlicher Antrag an das Insolvenzgericht notwendig, der an eine vorausgegangene Schuldner- und Insolvenzberatung geknüpft ist. Wer ein Insolvenzverfahren beantragt, muss die dafür entstehenden Kosten selbst bezahlen- sie gehören nicht zu den Forderungen für die Restschuldbefreiung. Allerdings gibt es die Stundungsmöglichkeit, damit niemand aus Kostengründen ausgeschlossen bleibt.
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Diakonie Erzgebirge begleiten überschuldete Privatpersonen und ehemals Selbständige individuell und persönlich von der Aufklärung zu den rechtlichen Vorschriften zum Insolvenzverfahren bis zur Antragstellung beim Insolvenzgericht. Die Einzelschritte dahin ergeben sich aus den jeweiligen Gegebenheiten und können unterschiedlich lang dauern. Auch während und nach dem Verfahren hin zur Restschuldbefreiung können sich Betroffene mit ihren Fragen an uns wenden.
Infoblatt zum Insolvenzverfahren
Verfasser: Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzverfahren im Freistaat Sachsen
→ Kostenlose Schufaauskunft = wählen Sie „Datenkopie“ → Hinweis: Zur umfangreichen, kostenpflichtigen Schufaauskunft gibt es eine kostenlose Alternative: eine Datenkopie zu Ihren gespeicherten Daten erhalten Sie als solches Dokument auch kostenlos sehr vereinfacht
Insolvenzverfahren Seit dem 01.10.2020 gilt die 3-jährige Wohlverhaltensphase ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Es sind Verpflichtungen, sogenannte Obliegenheiten, wie Erwerbsobliegenheit, Abgabe pfändbarer Einkommensanteile und Vermögenseinsatz zu erfüllen.
Verbraucherinsolvenz:
Für den Zugang ins Insolvenzverfahren ist immer ein persönlicher Antrag an das Insolvenzgericht notwendig, der an eine vorausgegangene Schuldner- und Insolvenzberatung geknüpft ist. Wer ein Insolvenzverfahren beantragt, muss die dafür entstehenden Kosten selbst bezahlen- sie gehören nicht zu den Forderungen für die Restschuldbefreiung. Allerdings gibt es die Stundungsmöglichkeit, damit niemand aus Kostengründen ausgeschlossen bleibt.
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Diakonie Erzgebirge begleiten überschuldete Privatpersonen und ehemals Selbständige individuell und persönlich von der Aufklärung zu den rechtlichen Vorschriften zum Insolvenzverfahren bis zur Antragstellung beim Insolvenzgericht. Die Einzelschritte dahin ergeben sich aus den jeweiligen Gegebenheiten und können unterschiedlich lang dauern. Auch während und nach dem Verfahren hin zur Restschuldbefreiung können sich Betroffene mit ihren Fragen an uns wenden.
Infoblatt zum Insolvenzverfahren
Verfasser: Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzverfahren im Freistaat Sachsen