Urlaub ist für alle wichtig – jetzt Antrag auf Familienerholung stellen!
Förderung von Familienurlaub im Jahr 2024 für Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern können auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Zuwendung, mit einem Antrag zu einer sogenannten Familienerholungsmaßnahme, Urlaubsaufenthalt erhalten.
Nach wie vor aber gilt: Die Familien müssen in Vorleistung treten, dennoch muss die Förderung unbedingt vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Wer jetzt also ganz kurzentschlossen noch die Winterferien nutzen will, könnte auch das noch schaffen.
Nähere Informationen dazu und die notwendigen Unterlagen erhalten von unseren Mitarbeitenden der KirchenBezirksSozialarbeit.
Wir unterstützen Sie gern!