Telefonnummer:
037297 / 769290Anschrift:
Rathausplatz 6, 09419 ThumE-Mail-Adresse:
wohnstaette.thum@diakonie-erzgebirge.deWohnangebote
Sozialtherapeutische Wohnstätte Thum
Unsere sozialtherapeutische Wohnstätte befindet sich in ruhiger, grüner Lage in der Nähe des Tierparkes in Thum. Wir bieten chronisch psychisch kranken Menschen neben Unterkunft und Verpflegung eine ihrer jeweiligen Problemlage und ihrem Bedarf entsprechende intensive sozialtherapeutische Betreuung und Begleitung. Ziel unserer therapeutischen Arbeit ist die Stärkung der Handlungskompetenz z. B. beim Wiederaufbau sozialer Kontakte und die Stärkung der Eigenverantwortung der Bewohner in allen Lebensbereichen, ausgehend von den vorhandenen Fähigkeiten.
In ein familiäres Flair gehüllt, finden sich viele Unternehmungen wie gemeinsame Mahlzeiten, Kaffeerunden, Ausflüge, Feierlichkeiten und gemeinsame Urlaubsfahrten in unseren Angeboten wieder.
Unsere Bewohnerinnen und Bewohner sollen so weit gefördert werden, dass sie psychisch stabil (möglicherweise über die Zwischenstationen Außenwohngruppe und ambulant betreutes Wohnen), wieder zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung außerhalb der Einrichtung in der Lage sind.
- insgesamt 29 Plätze (21 Einzel- und 4 Doppelzimmer) in 3 Wohnbereichen, einer davon rollstuhlgerecht
- 24 Stunden Betreuung
- Ergo- und Arbeitstherapieraum
- Sport- und Entspannungsräume
- Grillplatz und Kräutergarten
- Kleintiergehege
- öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige Minuten entfernt
Unsere Mitarbeiter/-innen bilden ein Fachteam aus Dipl.-Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen, Heilpädagoginnen und Heilerziehungspflegerinnen, Ergotherapeutinnen und Krankenpflegefachkräften, die für eine fachgerechte individuelle Betreuung eines jeden Bewohners sorgen.
- Kontaktaufnahme mit dem Wohnstättenleiter Daniel Weiler
- Terminvereinbarung zum persönlichen Kennenlernen und zur Besichtigung der Wohnstätte
- Antragstellung zur Übernahme der Heimkosten beim örtlich zuständigen Sozialamt
- Das Sozialamt initiiert die Überprüfung der Heimbetreuungsbedürftigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten
In der Regel werden die Kosten vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Der Bewohner ist verpflichtet, durch den Einsatz der Rente oder anderen Einkommensformen und etwaigem Vermögen (bis zu einem Schonbetrag) zur Kostendeckung beizutragen. Für den eigenen Bedarf erhält jeder Bewohner einen gesetzlich festgelegten Grundbarbetrag (Taschengeld) sowie eine monatliche Bekleidungspauschale.
Kontakt

Daniel Weiler
Leitung